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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.07.1975, Az.: 5 AZR 546/74

Streitigkeit über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Zuständigkeitsprüfung; Sozialgerichtsbarkeit; Hilfsanspruch; Hauptanspruch; Verweisung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.07.1975
Aktenzeichen
5 AZR 546/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10058
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in denen das Bestehen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Streitgegenstand ist, sind ausschließlich die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig.

2. Werden in einem Verfahren ein Haupt- und ein Hilfsanspruch geltend gemacht und ist allein für den Hauptanspruch der ausschließliche Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben, so ist der Hilfsanspruch von der Verweisung an das Sozialgericht auszunehmen.

3. Eine Entscheidung über den Hilfsanspruch vor der Verweisung ist ausgeschlossen.