Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.07.1975, Az.: 5 AZR 546/74
Streitigkeit über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Zuständigkeitsprüfung; Sozialgerichtsbarkeit; Hilfsanspruch; Hauptanspruch; Verweisung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.07.1975
- Aktenzeichen
- 5 AZR 546/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10058
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
1. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in denen das Bestehen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Streitgegenstand ist, sind ausschließlich die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig.
2. Werden in einem Verfahren ein Haupt- und ein Hilfsanspruch geltend gemacht und ist allein für den Hauptanspruch der ausschließliche Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben, so ist der Hilfsanspruch von der Verweisung an das Sozialgericht auszunehmen.
3. Eine Entscheidung über den Hilfsanspruch vor der Verweisung ist ausgeschlossen.