Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 15.05.1991, Az.: 1 BvR 1441/90
Rechtliches Gehör; Einfache Post; Vermutung des Zugangs; Gutachtenübersendung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 15.05.1991
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1441/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12308
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW 1991, 2757-2758 (Volltext mit red. LS)
- NVwZ 1991, 1073 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Es besteht keine Vermutung für den Zugang eines formlos mit der Post übersandten gerichtlichen Schreibens, da Postsendungen verloren gehen können. Soll der Pflicht nach Art. 103 I GG durch Übersenden eines Gutachtens genügt werden, so muß sich das Gericht die Überzeugung von der Gewährung rechtlichen Gehörs auf geeignete Weise verschaffen.