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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.06.1981, Az.: 1 RA 3/80

Nichtzulassungsbeschwerde; Wehrdienst; Beurlaubung; Leibeserziehung; Wehrmachtsübung; Anspruch auf höheres Altersruhegeld

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.06.1981
Aktenzeichen
1 RA 3/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10881
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 25.04.1978 - S 13 An 381/78
LSG Berlin 16.03.1979 - L 1 An 147/78

Fundstellen

  • SozR 1500 § 171 Nr 2
  • SozR 2200 § 1251 Nr 86

Amtlicher Leitsatz

1. Wird während des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde der angefochtene Verwaltungsakt durch einen neuen abgeändert oder ersetzt, so gilt in entsprechender Anwendung des SGG § 171 Abs 2 der neue Verwaltungsakt als mit der Klage beim SG angefochten.

2. Wehrdienst in der Zeit vor Inkrafttreten des WehrG vom 21.05.1935 ist auch unter Berücksichtigung des Gesetzes über die Beurlaubung von Angestellten und Arbeitern für Zwecke der Leibeserziehung vom 15.02.1935 und der Verordnung über die Einberufung zu Übungen der Wehrmacht vom 25.11.1935 nicht iS AVG § 28 Abs 1 Nr 1 (= RVO § 1251 Abs 1 Nr 1) aufgrund gesetzlicher Dienst- oder Wehrpflicht geleistet worden.