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§ 5 LPlanG LSA - Zentrale Orte

Bibliographie

Titel
Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt (LPlanG LSA).
Amtliche Abkürzung
LPlanG LSA
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
230.11

Zentrale Orte haben überörtliche Versorgungsfunktionen für die ihnen zugeordneten Verflechtungsbereiche und bilden die wesentliche Grundlage für die Daseinsvorsorge. Die Festlegung der Oberzentren, Mittelzentren, Mittelbereiche sowie der Kriterien für die Festlegung der Grundzentren erfolgt im Landesentwicklungsplan. Grundzentren und Nahbereiche werden in den Regionalen Entwicklungsplänen ausgewiesen.