§ 13a KWKG 2025 - Registrierung von KWK-Anlagen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2025)
- Amtliche Abkürzung
- KWKG 2025
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 754-28
Die Höhe der Zuschlagzahlung nach diesem Abschnitt verringert sich um 20 Prozent, solange Anlagenbetreiber die zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben nicht nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 111f des Energiewirtschaftsgesetzes übermittelt haben.