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Zentrale Kommission für biologische Sicherheit

Normen

§ 4 GenTG

Information

Die Zentrale Kommission für biologische Sicherheit ist eine fünfzehnköpfige Kommission die sich aus Experten verschiedenster Fachbereiche zusammensetzt. Rechtsgrundlage ist § 4 GenTG. Die Kommission wird auch als "Gentechnik-Kommission" bezeichnet.

Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

Diese Kommission prüft und bewertet sicherheitsrelevante Fragen und gibt hierzu Empfehlungen unter Beachtung des Standes der internationalen Entwicklung auf dem Gebiet der gentechnischen Sicherheit. Außerdem berät sie die Bundesregierung und die Länder in sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik.

Zu weiteren Informationen siehe: http://www.bvl.bund.de/DE/06_Gentechnik/02_Verbraucher/05_Institutionen_fuer_biologische_Sicherheit/02_ZKBS/gentechnik_zkbs_node.html.

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