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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.02.1986, Az.: 3 AZR 328/84

Dienstplan; Sonntagsarbeit; Feiertagsarbeit; Ausgleich durch Freizeit; Freizeitausgleich; Anspruch auf Zusatzvergütung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.02.1986
Aktenzeichen
3 AZR 328/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 10147
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Koblenz 11.01.1983 - 3 Ca 1619/82
LAG Mainz 08.05.1984 - 3 Sa 256/83

Fundstellen

  • NZA 1986, 716
  • RdA 1986, 334

Amtlicher Leitsatz

§ 15 VI des MTV für Arbeitnehmer des Bundes, wonach dienstplanmäßige Sonntagsarbeit durch Freizeit auszugleichen ist, gewährleistet die 40-Stunden-Woche im 2-Wochen-Turnus. Sie begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Freizeit oder Vergütung, wenn ein Arbeitnehmer an dem Tag der dienstplanmäßigen Ausgleichsfreizeit erkrankt.