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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.08.1972, Az.: 5 AZR 140/72

Lohnbestandteile; Erschwerniszulage; Lohnzuschläge

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.08.1972
Aktenzeichen
5 AZR 140/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10189
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 13.01.1972 - 4 Sa 801/71

Fundstellen

  • BB 1973, 292
  • DB 1973, 480 (Volltext mit amtl. LS)
  • Stbg 1990, 319 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Übertarifliche Lohnbestandteile können unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs gewährt werden.

2. Widerruf und Kürzung solcher Lohnbestandteile können nur nach billigem, gerichtlich nachprüfbarem Ermessen erfolgen.

3. Der Widerruf einer übertariflichen Erschwerniszulage ist sachbezogen und entspricht daher billigem Ermessen, wenn er aus Anlaß einer neuen, eine leistungsgerechte Entlohnung anstrebenden tariflichen Lohnregelung erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn die tarifliche Lohnregelung selbst keine Erschwerniszulage vorsieht.