Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.08.1972, Az.: 5 AZR 140/72
Lohnbestandteile; Erschwerniszulage; Lohnzuschläge
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.08.1972
- Aktenzeichen
- 5 AZR 140/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10189
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 13.01.1972 - 4 Sa 801/71
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1973, 292
- DB 1973, 480 (Volltext mit amtl. LS)
- Stbg 1990, 319 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
1. Übertarifliche Lohnbestandteile können unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs gewährt werden.
2. Widerruf und Kürzung solcher Lohnbestandteile können nur nach billigem, gerichtlich nachprüfbarem Ermessen erfolgen.
3. Der Widerruf einer übertariflichen Erschwerniszulage ist sachbezogen und entspricht daher billigem Ermessen, wenn er aus Anlaß einer neuen, eine leistungsgerechte Entlohnung anstrebenden tariflichen Lohnregelung erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn die tarifliche Lohnregelung selbst keine Erschwerniszulage vorsieht.