Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 14.01.1972, Az.: 1 ABR 6/71
Jugendvertreter; Anfechtung; Anzahl der Jugendvertreter
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.01.1972
- Aktenzeichen
- 1 ABR 6/71
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1972, 10081
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 27.05.1971 - 8 BVTa 3/71
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1972, 686 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Werden in einem Betrieb, in dem nur ein Jugendvertreter zu wählen ist, irrtümlich drei Jugendvertreter gewählt und wird die Wahl nicht angefochten, so verbleibt es für die Dauer der Wahlperiode bei der Besetzung der Jugendvertretung mit drei Mitgliedern.