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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 14.01.1972, Az.: 1 ABR 6/71

Jugendvertreter; Anfechtung; Anzahl der Jugendvertreter

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.01.1972
Aktenzeichen
1 ABR 6/71
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1972, 10081
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 27.05.1971 - 8 BVTa 3/71

Fundstelle

  • DB 1972, 686 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Werden in einem Betrieb, in dem nur ein Jugendvertreter zu wählen ist, irrtümlich drei Jugendvertreter gewählt und wird die Wahl nicht angefochten, so verbleibt es für die Dauer der Wahlperiode bei der Besetzung der Jugendvertretung mit drei Mitgliedern.