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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.05.1982, Az.: 1 StR 213/82

Zuhälter; Schutzrichtung; Parasitäre Lebensform; Persönliche Unabhängigkeit; Wirtschaftliche Unabhängigkeit; Prostitutionsmilieu; Prostitution; Menschenschutz

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.05.1982
Aktenzeichen
1 StR 213/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11204
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1982, 507
  • StV 1983, 239-240

Amtlicher Leitsatz

Der Tatbestand des § 181 a I StGB richtet sich nicht gegen die parasitäre Lebensform des Zuhälters, sondern will die persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Menschen im Prostitutionsmilieu schützen.