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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.10.1992, Az.: 2 AZR 250/92

Kündigung; Wörtliches Leistungsangebot

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.10.1992
Aktenzeichen
2 AZR 250/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 10226
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 05.09.1991 - 14 Sa 871/90

Fundstelle

  • MDR 1994, 77 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Notwendigkeit zum grundsätzlichen Erfordernis eines tatsächlichen Leistungsangebots in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis ungekündigt fortbesteht, ist durch die neuere Rechtsprechung des Senats zur Entbehrlichkeit eines wörtlichen Leistungsangebots nach vorausgegangener unwirksamer Kündigung des Arbeitgebers nicht überholt.