Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.10.1992, Az.: 2 AZR 250/92
Kündigung; Wörtliches Leistungsangebot
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.10.1992
- Aktenzeichen
- 2 AZR 250/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 10226
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 05.09.1991 - 14 Sa 871/90
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- MDR 1994, 77 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Notwendigkeit zum grundsätzlichen Erfordernis eines tatsächlichen Leistungsangebots in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis ungekündigt fortbesteht, ist durch die neuere Rechtsprechung des Senats zur Entbehrlichkeit eines wörtlichen Leistungsangebots nach vorausgegangener unwirksamer Kündigung des Arbeitgebers nicht überholt.