Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.04.1959, Az.: 1 BvR 109/58

Beschwerdegericht; Beschwerdevorbringen; Beschwerdeentscheidung; Beschwerdegegner; Anspruch auf rechtliches Gehör

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.04.1959
Aktenzeichen
1 BvR 109/58
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1959, 10181
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Marburg 07.05.1957 - 4 Cs 373/56

Fundstellen

  • BVerfGE 9, 261 - 267
  • NJW 1959, 1315-1316 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn die Entscheidung nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen soll, muß das Beschwerdegericht vor Erlaß der Beschwerdeentscheidung dem Beschwerdegegner das Beschwerdevorbringen zur Kenntnis bringen, wenn es die Ausgangsentscheidung aufgrund eines Beschwerdevorbringens ändern will.