Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.12.1962, Az.: 4 AZR 530/61
Berufungsgericht; Zeugenvernehmung; Feststellung der Zeugenaussage; Protokoll; Berufungsurteil; Wiedergabe der Bekundung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.12.1962
- Aktenzeichen
- 4 AZR 530/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10064
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 03.10.1961 - 1 Sa 255/61
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 14, 1 - 5
- MDR 1963, 442 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1963, 1078 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Findet vor dem Berufungsgericht eine Zeugenvernehmung statt und unterbleibt gemäß ZPO § 161 die Feststellung der Zeugenaussage im Protokoll, so ist sie im Berufungsurteil, und zwar richtigerweise im Tatbestand, wiederzugeben.
2. Der Hinweis im Berufungsurteil, der erneut vernommene Zeuge habe im wesentlichen seine frühere Aussage vor dem ArbG wiederholt, genügt als Wiedergabe der Bekundung des Zeugen grundsätzlich nicht.