Bundesgerichtshof
Beschl. v. 11.08.2003, Az.: X ARZ 138/03
Berichtigung eines Schreibfehlers im Leitsatz des Senatsbeschlusses
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.08.2003
- Aktenzeichen
- X ARZ 138/03
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2003, 27046
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Tenor:
Schreibfehlerberichtigung
Der Leitsatz des Senatsbeschlusses vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - wird aufgrund eines Kanzleiversehens dahin berichtigt, daß es in der dritten Zeile nicht "... die Begründungwirkung ...", sondern richtig die Bindungswirkung heißt.