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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.01.1980, Az.: 5 AZN 102/79

Einspruch gegen Versäumnisurteil; Zurückweisung der Beschwerde; Sofortige Beschwerde; Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.01.1980
Aktenzeichen
5 AZN 102/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10036
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Nürnberg 31.10.1979 - 4 Ta 16/79
nachfolgend
BAG - 04.03.1980 - AZ: 5 AZN 102/79

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 78 ArbGG 1979
  • EzA § 78 ArbGG 1979 Nr. 1

Amtlicher Leitsatz

1. Hat das Arbeitsgericht einen Einspruch gegen ein Versäumnisurteil verworfen und das Landesarbeitsgericht die gegen diesen Beschluß eingelegte Beschwerde zurückgewiesen, so findet eine weitere sofortige Beschwerde nur statt, wenn das Landesarbeitsgericht sie in seinem Beschluß zugelassen hat.

2. Die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde kann nicht in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von ArbGG § 72a F: 02.07.1979 selbständig durch Beschwerde angefochten werden.