Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.03.1983, Az.: 1 BvL 21/80
Verfassungsmäßigkeit ; Bemessung des Arbeitslosengelds; Unverheirateter Arbeitnehmer; Unterhaltsverpflichtung; Nichtberücksichtigung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 08.03.1983
- Aktenzeichen
- 1 BvL 21/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11439
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerfGE 63, 255 - 266
- NJW 1983, 1899-1900 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes für einen nicht verheirateten Arbeitnehmer seine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem nicht in seinem Haushalt lebenden Kind unberücksichtigt bleibt.