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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.06.1976, Az.: 2 BvR 342/75

Nichtherausgabe; Kleidungsstücke; Sicherungsverwahrter; Aufrechterhaltung der Ordnung; Sicherungsverwahrung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
16.06.1976
Aktenzeichen
2 BvR 342/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 11071
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Stuttgart 13.03.1975 - 4 VAs 5/75

Fundstelle

  • BVerfGE 42, 229 - 234

Redaktioneller Leitsatz

Keine unerläßlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und des Zieles der Sicherungsverwahrung bilden die Nichtherausgabe eigener Kleidungsstücke an den Sicherungsverwahrten und das damit einhergehende faktische Verbot der Veräußerung der Kleidungsstücke.