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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.10.1986, Az.: 4 AZR 568/85

Eingruppierung einer Tankstellenverwalterin; Tankstellenwarte; Arbeiter des öffentlichen Dienstes; Gründliche Fachkenntnisse; Sicherheitsvorschriften ; Versorgungsanweisungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.10.1986
Aktenzeichen
4 AZR 568/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 10130
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Bremen 08.11.1983 - 3 Ca 3647/82
LAG Bremen 10.07.1985 - 2 Sa 2/84

Fundstellen

  • PersV 1991, 136
  • RdA 1987, 63
  • RiA 1987, 179

Amtlicher Leitsatz

1. Tankstellenwarte sind auch im Bereich des öffentlichen Dienstes Arbeiter.

2. Dagegen sind Tankstellenverwalter Angestellte. Für sie gelten die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst.

3. Im Rahmen der "gründlichen Fachkenntnisse" (Vergütungsgruppe VII BAT Fallgruppe 1b) sind auch Fachkenntnisse in Sicherheitsvorschriften und Versorgungsanweisungen berücksichtigungsfähig.