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§ 2a BautrV AbschlZV - Übergangsregelung

Bibliographie

Titel
Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
Redaktionelle Abkürzung
BautrV AbschlZV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
402-28-2

Die Verordnung ist in ihrer vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die seit diesem Tag entstanden sind.