§ 20a HmbBesG - Fahrkostenzuschuss
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
Zu den Aufwendungen für ein Deutschlandticket als Jobticket des Hamburger Verkehrsverbundes wird ein Fahrkostenzuschuss in Höhe von 25 vom Hundert des jeweils geltenden Preises des Deutschlandtickets gewährt, wenn und solange eine Besoldungsempfängerin oder ein Besoldungsempfänger Dienst- oder Anwärterbezüge nach § 2 erhält.