Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.05.1963, Az.: VII ZR 221/61
Auftraggeber; Billigere Herstellung; Entlastung des Auftragnehmers; Hinweis auf Bedenken; Spezielkenntnisse
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 02.05.1963
- Aktenzeichen
- VII ZR 221/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10300
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BGHZ 39, 189 - 191
- BB 1963, 669
- DB 1963, 830 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1963, 583-584 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1963, 1451-1452 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1963, 1045 (amtl. Leitsatz)
- VersR 1963, 879-881 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Besteht der Wunsch des Auftraggebers nach einer billigeren Herstellung, so entlastet diese Anordnung den Auftragnehmer nur, wenn er den Auftraggeber auf Bedenken gegen die billigere Ausführung hinweist. Verfügt der Auftraggeber über Spezielkenntnisse und weist den Auftragnehmer auf solche Bedenken vorsätzlich oder auch nur fahrlässig nicht hin, so haftet er für den Mangel seines Werkes.