Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.03.1979, Az.: 3 AZR 859/77

Erwerber eines Betriebes; Schuldner der Versorgungsansprüche; Übernommene Arbeitnehmer; Unterstützungskasse des Betriebsveräußerers; Versorgungsleistungen; Versorgungseinrichtung; Haftung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.03.1979
Aktenzeichen
3 AZR 859/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10076
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 03.08.1977 - 3(2) Sa 25/77

Fundstellen

  • BB 1979, 1455
  • DB 1979, 1462-1464 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1979, 2533-2534 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Erwerber eines Betriebes wird gemäß BGB § 613a Schuldner der Versorgungsansprüche die den übernommenen Arbeitnehmern vom Betriebsveräußerer zugesagt worden sind (Bestätigung von BAG 22.06.1978 3 AZR 832/76 = AP Nr. 12 zu § 613a BGB).

2. Sollten die Versorgungsleistungen ursprünglich von einer Unterstützungskasse des Betriebsveräußerers erbracht werden, wird aber diese Versorgungseinrichtung nicht zusammen mit dem Betrieb veräußert, so wird sie zur gleichen Zeit und im gleichen Umfange von der Haftung frei wie ihr Trägerunternehmen als Betriebsveräußerer.