Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.03.1979, Az.: 3 AZR 859/77
Erwerber eines Betriebes; Schuldner der Versorgungsansprüche; Übernommene Arbeitnehmer; Unterstützungskasse des Betriebsveräußerers; Versorgungsleistungen; Versorgungseinrichtung; Haftung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 15.03.1979
- Aktenzeichen
- 3 AZR 859/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10076
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 03.08.1977 - 3(2) Sa 25/77
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1979, 1455
- DB 1979, 1462-1464 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1979, 2533-2534 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Erwerber eines Betriebes wird gemäß BGB § 613a Schuldner der Versorgungsansprüche die den übernommenen Arbeitnehmern vom Betriebsveräußerer zugesagt worden sind (Bestätigung von BAG 22.06.1978 3 AZR 832/76 = AP Nr. 12 zu § 613a BGB).
2. Sollten die Versorgungsleistungen ursprünglich von einer Unterstützungskasse des Betriebsveräußerers erbracht werden, wird aber diese Versorgungseinrichtung nicht zusammen mit dem Betrieb veräußert, so wird sie zur gleichen Zeit und im gleichen Umfange von der Haftung frei wie ihr Trägerunternehmen als Betriebsveräußerer.