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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.10.1954, Az.: 2 AZR 10/53

ArbG; Begründung der Zuständigkeit; Rechtsausführungen des Klägers; Anspruch zur Entscheidung; Prüfung der Zuständigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.10.1954
Aktenzeichen
2 AZR 10/53
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1954, 10025
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 1, 102 - 106
  • AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1953

Amtlicher Leitsatz

Für die Begründung der Zuständigkeit der ArbG genügt es, daß nach den Rechtsausführungen des Klägers ein Anspruch zur Entscheidung steht, für dessen Geltendmachung die ArbG zuständig sind, sofern ein solcher Anspruch überhaupt rechtlich möglich ist. Ob die vom Kläger zur Begründung seines Anspruchs gemachten Rechtsausführungen materiell-rechtlich zutreffen, kann nicht schon bei der Prüfung der Zuständigkeit, sondern erst entschieden werden, nachdem die Zuständigkeit des die materiell-rechtliche Frage entscheidenden Gerichts bejaht ist.