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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 25.06.1980, Az.: IVb ZB 625/80

Rentenversicherungsträger; Versorgungsausgleichsverfahren; Verfahrensmangel; Nichtigkeit der Versorgungsausgleichsregelung; Beschwerde

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.06.1980
Aktenzeichen
IVb ZB 625/80
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1980, 12011
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • FamRZ 1980, 989
  • MDR 1980, 1011 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 2418-2419 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Beteiligt sich der Rentenversicherungsträger nicht am Versorgungsausgleichsverfahren, so ist dies ein Verfahrensmangel. Dieser Verfahrensmangel führt zwar nicht zur Nichtigkeit der Versorgungsausgleichsregelung, er berechtigt jedoch zur Einlegung einer fristgebundenen Beschwerde nach § 621 e ZPO.