Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 23.06.1983, Az.: 6 ABR 65/80
Arbeitgeberweisungsrecht
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.06.1983
- Aktenzeichen
- 6 ABR 65/80
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1983, 10160
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Berlin 16.06.1980 - 37 BV 1/80
- LAG Berlin 21.11.1980 - 10 TaBV 4/80
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 43, 109 - 115
- DB 1983, 2419
- JR 1984, 484
Amtlicher Leitsatz
1. Der Arbeitgeber hat kein Weisungsrecht hinsichtlich der Ausübung der Betriebsratstätigkeit; deshalb entfällt auch ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
2. Betriebsratsmitglieder sind bei Abmeldung vom Arbeitsplatz weder verpflichtet, die Namen von Arbeitnehmern anzugeben, die sie im Betrieb aufsuchen wollen, noch sind sie verpflichtet, generell auf die Sprechstunde des Betriebsrats zu verweisen.