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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.01.1981, Az.: 3 StR 467/80

Beweisaufnahme; Urkundenverletzung; Verdeckter Zeuge; Vernehmung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.01.1981
Aktenzeichen
3 StR 467/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11221
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1981, 270

Amtlicher Leitsatz

Verwertung von Angaben eines aus Sicherheitsgründen verborgen gehaltenen Zeugen ist dann nicht zu beanstanden, wenn die Exekutive den Zeugen aus dem Tatgericht berechtigt erscheinenden Gründen weder für eine richterliche noch für eine polizeiliche Vernehmung zur Verfügung gestellt hatte.