Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.01.1981, Az.: 3 StR 467/80
Beweisaufnahme; Urkundenverletzung; Verdeckter Zeuge; Vernehmung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 23.01.1981
- Aktenzeichen
- 3 StR 467/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 11221
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NStZ 1981, 270
Amtlicher Leitsatz
Verwertung von Angaben eines aus Sicherheitsgründen verborgen gehaltenen Zeugen ist dann nicht zu beanstanden, wenn die Exekutive den Zeugen aus dem Tatgericht berechtigt erscheinenden Gründen weder für eine richterliche noch für eine polizeiliche Vernehmung zur Verfügung gestellt hatte.