Bundessozialgericht
Urt. v. 20.10.2005, Az.: B 4 RA 13/05 R
Betragsmäßige Anrechnung der aus einer Unfallversicherung bezogenen Verletztenrente auf die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Anspruchsvernichtender Einwand des Rentenversicherungsträgers wegen Erfüllungssurrogats; Einwand der Überversorgung bzw. Überkompensation; Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung des § 93 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI); Differenzierung zwischen unfallverletzten Rentenberechtigten aus den alten und neuen Bundesländern im Rahmen der Freibetragsregelung; Eingriff in geldwerte Ansprüche des Betroffenen durch Anrechnung; Begrenzung der Summierung teilweise zweckähnlicher Versicherungsleistungen aus zwei Zweigen der Sozialversicherung; Verfassungswidrige Benachteiligung eines nach einem Arbeitsunfall weiterhin Vollerwerbstätigen
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 20.10.2005
- Aktenzeichen
- B 4 RA 13/05 R
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2005, 28977
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJ 2005, V Heft 12 (Pressemitteilung)
- SGb 2005, 696-698 (Volltext)
Hinweis
Parallelentscheidung zum Urteil BSG - 20.10.2005 - AZ: B 4 RA 27/05 R