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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.10.1976, Az.: 3 AZR 576/75

Betriebsbedingte Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Organisationsveränderung innerhalb eines Konzerns; Übernahme des freigesetzten Arbeitnehmers durch die Konzernmutter

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.10.1976
Aktenzeichen
3 AZR 576/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10117
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 20.06.1975 - 5 Sa 7/75

Fundstellen

  • BB 1977, 246
  • DB 1977, 404 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 647 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine betriebsbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn bei einer Organisationsveränderung innerhalb eines Konzerns die Konzerntochter einem Arbeitnehmer kündigen muß und die Konzernmutter bereit ist, den Arbeitnehmer zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen.

2. Es bleibt unentschieden, ob in einem solchen Fall die abgebende oder die übernehmende Konzerngesellschaft oder der Konzern für die Unterbringung des freigesetzten Arbeitnehmers sorgen müssen, so daß eine betriebsbedingte Kündigung nur dann gerechtfertigt ist, wenn sonstige Unterbringungsmöglichkeiten im Konzern nicht bestehen.