Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.03.1969, Az.: 3 AZR 151/68

Lebensversicherungsvertrag; Abfindung; Altersversorgung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
31.03.1969
Aktenzeichen
3 AZR 151/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10171
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 07.02.1968 - 3 Sa 540/67

Fundstellen

  • DB 1969, 1153-1154 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1969, 700

Amtlicher Leitsatz

1. Hat ein Arbeitgeber zugunsten seines Angestellten einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen und sich dabei vorbehalten, bei Ausscheiden des Angestellten vor Eintritt des Versicherungsfalls darüber zu bestimmen, ob er die Versicherung dem ausscheidenden Angestellten überläßt, so muß er die Bestimmung nach billigem Ermessen treffen.

2. Bei der Bemessung einer Abfindung nach § 8 Abs. 2 KSchG ist zu berücksichtigen, welche Auswirkung die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auf die Altersversorgung des Arbeitnehmers hat.