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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.06.1973, Az.: 5 AZR 563/72

Angebot der Arbeitsleistung; Wörtliches Angebot; Annahmeverzug; Leistungsbereitschaft; Leistungsverweigerungsrecht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.06.1973
Aktenzeichen
5 AZR 563/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10035
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 19.09.1972 - 3 Sa 88/72

Fundstelle

  • DB 1973, 1605-1606 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das wörtliche Angebot der Arbeitsleistung führt dann nicht zum Annahmeverzug des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer nicht leistungsbereit ist.

2. Ist der Arbeitnehmer wegen eines ihm zustehenden Leistungsverweigerungsrechts nicht leistungsbereit, so muß das Angebot der Arbeitsleistung die Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts mitumfassen.