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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 03.12.1954, Az.: 1 ABR 7/54

Aufsichtsrat; Beteiligung der Arbeitnehmer; Unternehmen der Seeschiffahrt; Arbeitnehmervertreter; Seeschiffahrtsbetriebe; Landbetriebe des Unternehmens

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.12.1954
Aktenzeichen
1 ABR 7/54
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1954, 10015
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 13.01.1954 - 3 Ta 8/53

Fundstellen

  • BAGE 1, 175 - 182
  • AP Nr. 1 Zu § 88 BetrVG
  • DB 1955, 98-99 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1955, 99-100 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1955, 277-278 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Vorschriften der BetrVerfG 1952 §§ 76, 77 über die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gelten auch für die Unternehmen der Seeschiffahrt.

2. Die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat eines Unternehmens der Seeschiffahrt werden von allen nach MitbestGErgG § 6 wahlberechtigten Arbeitnehmern der Seeschiffahrtsbetriebe und der Landbetriebe des Unternehmens gewählt.