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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 14.05.1992, Az.: BVerwG 5 C 27/89

BAföG; Elternunabhängigkeit; Arbeitslosigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
14.05.1992
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 27/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 12793
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • FamRZ 1992, 1481-1482 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1993, 549 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1992, 1204-1205 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Von einer den Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit i.S. des § 11 III 1 Nr. 3 i. V. m. S. 2 kann nur dann gesprochen werden, wenn die von dem Auszubildenden vor Aufnahme seiner Ausbildung ausgeübte Tätigkeit so beschaffen war, daß aus deren Ertrag auch finanzielle Vorsorge gegen die Folgen von Krankheit, Alter und Alterslosigkeit getroffen werden konnte.

2. Zeiten einer Arbeitslosigkeit können als Zeiten einer zur Gewährung elternunabhängiger Ausbildungsförderung führenden Erwerbstätigkeit in Betracht kommen.