Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.12.1973, Az.: III ZR 154/71
Unterbrechung der Verjährung; Zulässigkeit der Klage; Unterbrechung durch gerichtliche Geltendmachung; Klagerücknahme
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.12.1973
- Aktenzeichen
- III ZR 154/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 11224
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DVBl 1974, 284-285 (Volltext mit amtl. LS)
- DÖV 1974, 429 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1974, 388-389 (Volltext mit amtl. LS)
- VerwRspr 25, 749 - 755
- WM 1974, 353
Redaktioneller Leitsatz
Voraussetzung für eine Unterbrechung der Verjährung nach § 209 Abs. 1 BGB ist laut § 212 BGB eine wirksame Klage. Auf deren Zulässigkeit kommt es allerdings nicht an.
Daher führt auch eine Klage, die infolge fehlendem Verwaltungsverfahrens unzulässig ist, zur Unterbrechung.
(Vorliegend handelt es sich um ein Verfahren nach § 13 TelegrafenwegeG).