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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.03.1975, Az.: 3 AZR 210/74

Ausschlußfristen; Vernehmung einer beweispflichtigen Partei; Zeuge; Zeugenvernehmung; Beweislast; Identifizierung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.03.1975
Aktenzeichen
3 AZR 210/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10140
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 22.02.1974 - 13 Sa 479/72

Fundstellen

  • AR-Blattei Arbeitsgerichtsbarkeit VII Entsch 125
  • DB 1975, 1660 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Die Vernehmung einer beweispflichtigen Partei nach § 448 ZPO ist zwar im allgemeinen unangebracht, wenn die Partei einen ihr bekannten und geeigneten Zeugen nicht benennt. Das gilt jedoch nicht, wenn dieser Zeuge aus der Sicht der beweispflichtigen Partei mit der Gegenpartei identifiziert werden muß, z. B. weil er als deren Organ an dem umstrittenen Vorgang beteiligt war.