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Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.11.1979, Az.: IV ZB 157/79

Kanzleikraft; Fristablauf; Fristwahrung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
07.11.1979
Aktenzeichen
IV ZB 157/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 11082
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1980, 295 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 457 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Kanzleikraft des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten, die kurz vor Ablauf der Berufungsfrist mit der Beförderung eines Schriftstücks beauftragt wird, mit dem der zweitinstanzliche Prozeßbevollmächtigte um Einlegung der Berufung gebeten wird, muß über den drohenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung unterrichtet sein. Es genügt nicht, daß sie weiß, die Beförderung sei "dringend".