Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.11.1979, Az.: IV ZB 157/79
Kanzleikraft; Fristablauf; Fristwahrung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 07.11.1979
- Aktenzeichen
- IV ZB 157/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 11082
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1980, 295 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1980, 457 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine Kanzleikraft des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten, die kurz vor Ablauf der Berufungsfrist mit der Beförderung eines Schriftstücks beauftragt wird, mit dem der zweitinstanzliche Prozeßbevollmächtigte um Einlegung der Berufung gebeten wird, muß über den drohenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung unterrichtet sein. Es genügt nicht, daß sie weiß, die Beförderung sei "dringend".