Bundesverfassungsgericht
v. 12.01.2005, Az.: 1 BvR 1092/04
Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf eine willkürfreie Rechtsanwendung durch fehlenden Hinweis auf eine Kostenfolge im Beschwerdeverfahren; Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren hinsichtlich einer Zwangsversteigerung zweier Grundstücke ; Voraussetzungen der Verletzung des Willkürverbots im Beschwerdeverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 12.01.2005
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1092/04
- Entscheidungsform
- Entscheidung
- Referenz
- WKRS 2005, 10370
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Darmstadt - 19.01.2004 - AZ: 23 T 201/03
- LG Darmstadt - 08.03.2004 - AZ: 23 T 201/03
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW-RR 2005, 936-938 (Volltext mit red. LS)
- WM 2005, 335-336
Verfahrensgegenstand
a) Beschlüsse des Landgerichts Darmstadt vom 19. Januar 2004 und vom 8. März 2004 - 23 T 201/03 - und - 1 BvR 328/04 -
b) Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 31. März 2004 - 5 T 116/04 -
Prozessführer
1. Frau B...,
2. Herr B...
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat
durch
den Präsidenten Papier und
die Richter Steiner, Gaier
gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a und § 93 c BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 12. Januar
2005
einstimmig beschlossen:
Tenor:
- I.
Die Verfassungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
- II.
- 1.
Der Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 19. Januar 2004 - 23 T 201/03 - verletzt, soweit über die Kosten entschieden ist (Ziffer 2 des Tenors), die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird insoweit aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache an das Landgericht Darmstadt zurückverwiesen.
- 2.
Damit wird der Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 8. März 2004
- 23 T 201/03 - gegenstandslos.
- 3.
Das Land Hessen hat den Beschwerdeführern die für das Verfahren 1 BvR 328/04 notwendigen Auslagen zu erstatten.
- III.
Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1092/04 wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Hinweis: Verbundenes Verfahren:
Volltext siehe unter:
BVerfG - 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
Steiner
Gaier