Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.12.1976, Az.: 3 AZR 716/75
Fürsorgepflicht; Ausländischer Arbeitnehmer; Fehlende Arbeitserlaubnis; Kündigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.12.1976
- Aktenzeichen
- 3 AZR 716/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10101
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 26.09.1975 - 13 Sa 40/75
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1977, 1608 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Steht ein ausländischer Arbeitnehmer längere Zeit hindurch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, für das keine Arbeitserlaubnis erteilt ist, so ist dieses Arbeitsverhältnis nicht ohne weiteres nach § 134 BGB nichtig; nur seine Realisierung ist verboten. Für die rechtliche Beendigung eines solchen Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist regelmäßig die außerordentliche oder ordentliche Kündigung erforderlich.