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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.12.1976, Az.: 3 AZR 716/75

Fürsorgepflicht; Ausländischer Arbeitnehmer; Fehlende Arbeitserlaubnis; Kündigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.12.1976
Aktenzeichen
3 AZR 716/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10101
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 26.09.1975 - 13 Sa 40/75

Fundstelle

  • NJW 1977, 1608 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Steht ein ausländischer Arbeitnehmer längere Zeit hindurch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, für das keine Arbeitserlaubnis erteilt ist, so ist dieses Arbeitsverhältnis nicht ohne weiteres nach § 134 BGB nichtig; nur seine Realisierung ist verboten. Für die rechtliche Beendigung eines solchen Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist regelmäßig die außerordentliche oder ordentliche Kündigung erforderlich.