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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 30.06.1972, Az.: 2 StR 140/72

Berichtigung eines Urteilsspruchs

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.06.1972
Aktenzeichen
2 StR 140/72
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1972, 15320
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgegenstand

Versuchter Mord

Prozessführer

Kaufmännischer Angestellter Karl Theodor Hermann M. aus B., dort geboren am ... 1929, zur Zeit in anderer Sache in Haft,

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
in der Sitzung vom 30. Juni 1972
beschlossen:

Tenor:

Der Urteilsspruch vom 28. Juni 1972 wird dahin berichtigt, daß es statt "Urteil des Landgerichts in Mainz" heißt: "Urteil des Schwurgerichts beim Landgericht in Mainz."

Schumacher
Willms
Kirchhof
Müller
Meyer