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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.01.1978, Az.: 5 AZR 829/76

Inkassoprämien; Auslieferungsfahrer; Möbeleinzelhandelsunternehmen; Kassierte Rechnungsbeträge; Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt; Berechnung des Urlaubsentgelts

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.01.1978
Aktenzeichen
5 AZR 829/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10064
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 27.10.1976 - 2 Sa 722/76

Fundstellen

  • BB 1978, 502
  • DB 1978, 942-943 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Inkassoprämien, die Auslieferungsfahrer eines Möbeleinzelhandelsunternehmens für die von ihnen beim Kunden kassierten Rechnungsbeträge erhalten, gehören zu dem bei Krankheit des Arbeiters fortzuzahlenden Arbeitsentgelt. Sie sind auch bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen.