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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.02.1988, Az.: 1 ABN 51/87

Betriebsrat

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.02.1988
Aktenzeichen
1 ABN 51/87
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1988, 10039
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Frankfurt am Main - 18.09.1986 - AZ: 10 Bv 5/86
LAG Hessen - 22.09.1987 - AZ: 4 TaBV 290/86

Fundstellen

  • RdA 1988, 191
  • ZTR 1988, 232

Amtlicher Leitsatz

Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juli 1985 (BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972) ist die Rechtsfrage entschieden, ob der Betriebsrat einer Einstellung die Zustimmung mit der Begründung verweigern kann, Bestimmungen im A Arbeitsvertrag verstießen gegen ein Gesetz oder einen Tarifvertrag. Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zu dieser Rechtsfrage sind daher nicht mehr divergenzfähig, gleichgültig, zu welchen arbeitsvertraglichen Bestimmungen sie ergangen sind.