Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.06.1973, Az.: VI ZR 26/72
Bewertung der Unterhaltsleistung; Haushaltsführung; Wirtschafterin; Unterhalt; Ersatzansprüche Dritter bei Tötung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 12.06.1973
- Aktenzeichen
- VI ZR 26/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 11135
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- Celle
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1973, 939-941 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Für die Beurteilung der Unterhaltsleistung, die den Hinterbliebenen einer Hausfrau entgangen ist, ist die Vergütung maßgebliche, die für eine gleichwertige Ersatzkraft (in diesem Fall eine Wirtschafterin oder geprüfte Wirtschaftsgehilfin) aufzuwenden wäre.
2. Dabei ist die Höhe der erforderlichen Aufwendungen für eine entsprechende Ersatzkraft nicht abstrakt zu schätzen.
Vielmehr müssen die Mittel Berücksichtigung, finden, die von den Unterhaltsberechtigten tatsächlich aufgewendet werden müssen, und zwar inklusive ihrer Verpflichtung zur Mitarbeit.