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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.06.1973, Az.: VI ZR 26/72

Bewertung der Unterhaltsleistung; Haushaltsführung; Wirtschafterin; Unterhalt; Ersatzansprüche Dritter bei Tötung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.06.1973
Aktenzeichen
VI ZR 26/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11135
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
Celle

Fundstelle

  • VersR 1973, 939-941 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Für die Beurteilung der Unterhaltsleistung, die den Hinterbliebenen einer Hausfrau entgangen ist, ist die Vergütung maßgebliche, die für eine gleichwertige Ersatzkraft (in diesem Fall eine Wirtschafterin oder geprüfte Wirtschaftsgehilfin) aufzuwenden wäre.

2. Dabei ist die Höhe der erforderlichen Aufwendungen für eine entsprechende Ersatzkraft nicht abstrakt zu schätzen.

Vielmehr müssen die Mittel Berücksichtigung, finden, die von den Unterhaltsberechtigten tatsächlich aufgewendet werden müssen, und zwar inklusive ihrer Verpflichtung zur Mitarbeit.