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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.12.1972, Az.: 4 AZR 147/72

Deutsche Bundespost; Interne Verwaltungsanweisungen; Gewährung von Dienstpostenzulagen; Generelle Gruppenmerkmale; Gleichbehandlungsgrundsatz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.12.1972
Aktenzeichen
4 AZR 147/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10079
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 06.01.1972 - 2 Sa 105/71

Fundstelle

  • AP Nr. 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung

Amtlicher Leitsatz

1. Die Richtlinien Nr. 703/1962 der Deutschen Bundespost von 01.01.1963 stellen rein interne Verwaltungsanweisungen dar; sie können Arbeitsverhältnisse bei der Deutschen Bundespost nicht unmittelbar gestalten.

2. Verfährt die Deutsche Bundespost bei der Gewährung von Dienstpostenzulagen nach generellen Gruppenmerkmalen, die nicht sachwidrig sind, und lehnt sie die Zahlung einer solchen Dienstpostenzulage an einen Arbeitnehmer, der diese Merkmale nicht erfüllt, ab, so verstößt sie nicht gegen den dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatz.

3. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zuvor irrtümlich anders gehandelt und einzelne Arbeitnehmer besser gestellt hatte.