Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.12.1972, Az.: 4 AZR 147/72
Deutsche Bundespost; Interne Verwaltungsanweisungen; Gewährung von Dienstpostenzulagen; Generelle Gruppenmerkmale; Gleichbehandlungsgrundsatz
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 13.12.1972
- Aktenzeichen
- 4 AZR 147/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10079
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 06.01.1972 - 2 Sa 105/71
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung
Amtlicher Leitsatz
1. Die Richtlinien Nr. 703/1962 der Deutschen Bundespost von 01.01.1963 stellen rein interne Verwaltungsanweisungen dar; sie können Arbeitsverhältnisse bei der Deutschen Bundespost nicht unmittelbar gestalten.
2. Verfährt die Deutsche Bundespost bei der Gewährung von Dienstpostenzulagen nach generellen Gruppenmerkmalen, die nicht sachwidrig sind, und lehnt sie die Zahlung einer solchen Dienstpostenzulage an einen Arbeitnehmer, der diese Merkmale nicht erfüllt, ab, so verstößt sie nicht gegen den dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatz.
3. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zuvor irrtümlich anders gehandelt und einzelne Arbeitnehmer besser gestellt hatte.