Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 24 HmbSfTG - Widerruf

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG)
Amtliche Abkürzung
HmbSfTG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
223-3

Grundlagenbescheid und Festsetzungsbescheid können ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn die Finanzhilfe nicht ihrem Zweck entsprechend verwendet wird oder wenn sich die für die Berechnung der Finanzhilfe maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse nachträglich ändern. Der Festsetzungsbescheid kann ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn der Schulträger die Nachweise nach § 23 nicht fristgerecht einreicht.