Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.05.1975, Az.: 5 AZR 197/74
Gratifikation; Auslegung; Betriebliche Sonderzahlungen; Tarifvertrag; Weihnachtsgeld; Anrechnung des Weihnachtsgeldes auf die Sonderzahlung; Bargeldlose Lohnzahlung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.05.1975
- Aktenzeichen
- 5 AZR 197/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10081
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 23.11.1973 - 5 Sa 744/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1975, 1204
- DB 1975, 1754 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
Gibt ein Tarifvertrag einen Anspruch auf "betriebliche Sonderzahlungen" und bestimmt er zugleich, daß Leistungen des Arbeitgebers wie ... Weihnachtsgeld u. ä. als Sonderzahlungen im Sinne des Tarifvertrages gelten und den tariflichen Anspruch erfüllen, so darf der Arbeitgeber ein gezahltes Weihnachtsgeld auch dann auf die tarifliche Sonderzahlung anrechnen, wenn es durch Betriebsvereinbarung anläßlich der Einführung der bargeldlosen Lohnzahlung "als Anerkennung der erzielten Rationalisierung" erhöht worden ist. Dies gilt auch, wenn nach der Betriebsvereinbarung durch das erhöhte Weihnachtsgeld zusammen mit einem einmaligen Betrag von 25,- DM "alle evtl. anfallenden Kosten der bargeldlosen Zahlung abgegolten" sein sollen.