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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.01.1989, Az.: 1 StR 669/88

Zeuge; Mündliche Verhandlung; Wohnortangabe

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.01.1989
Aktenzeichen
1 StR 669/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11916
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1989, 1230-1231 (Volltext mit red. LS)
  • StV 1989, 185-186

Amtlicher Leitsatz

Voraussetzungen unter denen es einem Zeugen gestattet werden kann, seinen Wohnort in der mündlichen Verhandlung nicht bekanntzugeben.