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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 29.08.1978, Az.: VII R 17/77

Entscheidungsersuchen; Rücknahme eines Entscheidungsersuchens; Divergenz

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
29.08.1978
Aktenzeichen
VII R 17/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 10576
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 125, 364 - 365
  • BStBl II 1978, 604
  • DStR 1978, 619 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Entscheidungsersuchen an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes kann zurückgenommen werden, wenn die Divergenz, die Anlaß für das Ersuchen war, inzwischen entfallen ist.

Gründe

1

Das Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes sieht die Rücknahme eines Entscheidungsersuchens durch das vorlegende Gericht nicht ausdrücklich vor. Es liegt aber in der Konsequenz der Vorlageregelung, daß der Pflicht zur Vorlage im Falle einer Divergenz das Recht zur Rücknahme entspricht, wenn die Divergenz inzwischen entfallen ist.