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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.05.1964, Az.: 4 AZR 158/63

Besonders verantwortliche Tätigkeit; Versagen des Angestellten; Weittragende Bedeutung für Allgemeinheit; Konsul

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.05.1964
Aktenzeichen
4 AZR 158/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10051
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 05.02.1963 - 8 Sa 390/62

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 3 TO A Auswärtiger Dienst
  • RiA 1964, 245

Amtlicher Leitsatz

1. Eine "Besonders verantwortliche Tätigkeit" im Sinne der VergGr 1, 1. Fallgruppe, TO A/BAT ist dann anzunehmen, wenn die dem Angestellten übertragene Tätigkeit derart ist, daß ein Versagen des Angestellten auf seinem Dienstposten über den Einzelfall hinaus von weittragender Bedeutung für die Allgemeinheit ist und nachteilige Folgen nicht leichter Art für die Betroffenen mit sich bringt.

2. Es bleibt dahingestellt, ob die Tätigkeit eines Konsuls, wie sie sich aus dem Gesetz betreffend die Organisation der Bundeskonsulate sowie die Amtsrechte und Pflichten der Bundeskonsuln vom 08.11.1867 i.d.F. des Gesetzes vom 16.12.1950 (BGBl 1 S. 784) und nach dem Erlaß des Auswärtigen Amts vom 09.10.1952 ergibt, nach der VergGr 2 TO A/BAT zu bewerten ist. Selbst wenn dies der Fall wäre, so folgt daraus noch nicht, daß dann die Tätigkeit eines Konsuls, die die Beobachtung der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse in Ostpakistan und die Berichterstattung darüber zum Gegenstand hat, "besonders verantwortlich" im Sinne der VergGr 1 TO A/BAT ist.