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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.04.1960, Az.: 5 AZR 197/57

Arbeitgeber; Auswanderung; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Arbeitsverhältnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.04.1960
Aktenzeichen
5 AZR 197/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10041
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1960, 663
  • DB 1960, 698

Amtlicher Leitsatz

Ein Arbeitgeber, der auswandert, kann nicht geltend machen, damit sein infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein von ihm eingegangenes Arbeitsverhältnis beendet.