Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.04.1960, Az.: 5 AZR 197/57
Arbeitgeber; Auswanderung; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Arbeitsverhältnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 05.04.1960
- Aktenzeichen
- 5 AZR 197/57
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10041
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1960, 663
- DB 1960, 698
Amtlicher Leitsatz
Ein Arbeitgeber, der auswandert, kann nicht geltend machen, damit sein infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein von ihm eingegangenes Arbeitsverhältnis beendet.