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Art. 62 EGStGB - Weingesetz

Bibliographie

Titel
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Amtliche Abkürzung
EGStGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
450-16

Das Weingesetz vom 14. Juli 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 893), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 28. März 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 241), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 67 Abs. 1 werden die Worte "und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen" durch die Worte "oder mit Geldstrafe" ersetzt.

  2. 2.

    § 68 wird aufgehoben.