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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.06.2005, Az.: B 6 KA 24/04 R

Rücknahme bestandskräftiger Honorarbescheide für die Vergütung der psychotherapeutischer Leistungen; Gewährung einer Nachvergütungen; Rechtsanspruch auf Rücknahme eines Verwaltungsaktes für die Vergangenheit; Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller psychotherapeutischen Leistungserbringer; Auswirkung der Zweifel an den normativen Grundlagen der Honorarverteilung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.06.2005
Aktenzeichen
B 6 KA 24/04 R
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2005, 29612
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LSG Baden-Württemberg - 12.11.2003
SG Reutlingen - 17.07.2002

Fundstellen

  • MedR 2006, 223-226 (Volltext mit amtl. LS)
  • SGb 2005, 449-459 (Volltext)

Tenor:

Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12. November 2003 und des Sozialgerichts Reutlingen vom 17. Juli 2002 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten für alle Rechtszüge zu erstatten.